Die Teilnahme eines Dienstleistungsanbieters (SP) an der Föderation Edulog gliedert sich in die Prozesse «Beitritt» und «Integration».

1. Anfrage

Nach Überprüfung der Vorbedingungen sendet der/die Antragsstellende eine Anfrage per E-Mail an info@!zilch!edulog.ch mit dem ausgefüllten «Formular Dienstleistungsanbieter»  im Anhang. Der Edulog Service Desk bestätigt den Empfang des Beitrittsantrags und informiert über die weiteren Schritte.

 

2. «Due Diligence»

In der Phase «Due Diligence» überprüft die Geschäftsstelle die im «Formular Dienstleistungsanbieter» angegebenen Informationen und klärt, ob der SP die Vorbedingungen für die Teilnahme an der Föderation sowie die die Sicherheitsbestimmungen erfüllt. Die Phase «Due Diligence» wird abgeschlossen, sobald die Geschäftsstelle über die Informationen verfügt, um

  • den «Vertrag Dienstleistungsanbieter (DLA)» zu erstellen
  • die Umsetzung der Integration des SP in die Föderation auszulösen.

 

3. Rekursverfahren

Der SP kann gegen einen negativen Bescheid der Geschäftsstelle Edulog über seine Beitrittsanfrage Rekurs einlegen. Die Steuergruppe Edulog entscheidet in diesem Fall über die Fortsetzung des Beitritts des SP zur Föderation Edulog.

 

4. Vertragsabschluss

Die Geschäftsstelle Edulog stellt dem SP nach Abschluss der «Due Diligence» den «Vertrag Dienstleistungsanbieter (DLA)» zu. Seine Unterzeichnung ist Voraussetzung für die technische Integration des SP in die Föderation.

Der SP erhält nach der Unterzeichnung des Vertrags die folgenden Dokumente:

Hat ein SP den «Föderationsvertrag Dienstleistungsanbieter (DLA)» unterschrieben, ist er der Föderation Edulog formell beigetreten.

 

5. Umsetzung

Der Beitritt eines SP zu der Föderation Edulog wird durch seine Integration in die technische Infrastruktur der Föderation umgesetzt. Die Integration wird durch die Geschäftsstelle Edulog ausgelöst und vom technischen Betrieb (ELCA) in Zusammenarbeit mit der Kontaktperson technisch des SP durchgeführt.

Eine verantwortliche Person  von ELCA plant die Umsetzung mit der Kontaktperson technisch des SP (Ablauf gemäss «Edulog Onboarding-Document»). Während dieser Phase kann die Integration des SP innerhalb einer Testumgebung der Föderation geprüft werden. Die Integration wird nach Abschluss des Onboardings getestet und dokumentiert.

 

6. Verifizierung

Sobald die Integration durch den SP erfolgreich getestet werden konnte, führt die Geschäftsstelle Edulog eine Verifizierung durch. Kontrolliert werden insbesondere technische und organisatorische Merkmale der Integration des SP, die zum zuverlässigen und sicheren Betrieb der Föderation Edulog beitragen (d.h. Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, Erreichbarkeit der im Vertrag angegebenen Kontaktpersonen etc.).

Nach Abschluss der Verifizierung erhalten die Verantwortlichen einen Bericht über die vorgenommenen Überprüfungen und der SP wird auf Edulog freigeschaltet.